{"id":20957,"date":"2023-11-15T11:11:00","date_gmt":"2023-11-15T10:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/bancasempione.ch\/rechtliches\/informationsschreiben-ueber-das-fidleg\/"},"modified":"2026-02-16T17:12:17","modified_gmt":"2026-02-16T16:12:17","slug":"informationsschreiben-ueber-das-fidleg","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bancasempione.ch\/de\/rechtliches\/informationsschreiben-ueber-das-fidleg\/","title":{"rendered":"Informationsschreiben \u00fcber das FIDLEG"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-titolo-xl-font-size\"><strong>Informationsschreiben \u00fcber das\nFinanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Teil A \u2013 Allgemeine Informationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Abschnitt I. \u2013 Informationen \u00fcber die Bank und die angebotenen Finanzdienstleistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Am 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz \u00fcber die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) in Kraft getreten, dessen Ziel es ist, den Anlegerschutz zu st\u00e4rken und einen gemeinsamen Standard f\u00fcr Finanzdienstleister festzulegen.  Zweck dieses Informationsschreibens ist es, dem Kunden in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen des FIDLEG, der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) und der entsprechenden Durchf\u00fchrungsrundschreiben (im Folgenden allgemein als \u201eReferenzvorschriften\u201c bezeichnet) alle notwendigen Informationen \u00fcber die Banca del Sempione SA (im Folgenden die \u201eBank\u201c) und die von ihr angebotenen Finanzdienstleistungen zu liefern, damit der Kunde deren Art, Merkmale, Risiken und Kosten angemessen verstehen kann.<br>Die Bank bietet folgende Finanzdienstleistungen an:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Anschaffung oder Ver\u00e4usserung von Finanzinstrumenten f\u00fcr Rechnung von Kunden sowie Annahme und \u00dcbermittlung von Auftr\u00e4gen \n<br>in Bezug auf Finanzinstrumente (<em>Execution only<\/em>);<\/li>\n\n\n\n<li>Anlageberatung durch die Abgabe personalisierter Empfehlungen zu\n<br>Finanzinstrumenten (<em>Advisory<\/em>);<\/li>\n\n\n\n<li>Verwaltung von Finanzinstrumenten (Verm\u00f6gensverwaltung);<\/li>\n\n\n\n<li>Gew\u00e4hrung von Krediten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Gesch\u00e4ften mit Finanzinstrumenten<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(im Folgenden auch \u201e<strong>Dienstleistungen<\/strong>\u201c). Diese Dienstleistungen werden im folgenden Abschnitt I, der Informationen \u00fcber die Bank und ihre Dienstleistungen enth\u00e4lt, n\u00e4her beschrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit der Kunde seine Anlageentscheide bewusst treffen kann, werden nachfolgend, im Einklang mit den Referenzvorschriften, geeignete Informationen zu folgenden Themen bereitgestellt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Bank und die Dienstleistungen;<\/li>\n\n\n\n<li>die wichtigsten Merkmale und die Funktionsweise der einzelnen Dienstleistungen sowie die wichtigsten Rechte und Pflichten, die sich daraus f\u00fcr den Kunden ergeben;<\/li>\n\n\n\n<li>das verf\u00fcgbare Anlageuniversum;<\/li>\n\n\n\n<li>die Angemessenheits- und Eignungspr\u00fcfung bei der Erbringung der Dienstleistungen;<\/li>\n\n\n\n<li>die wesentlichen Merkmale und die Funktionsweise bestimmter Arten von Finanzinstrumenten, die von den Dienstleistungen betroffen sind, sowie die damit verbundenen allgemeinen und spezifischen Risiken;<\/li>\n\n\n\n<li>das Beschwerdemanagement;<\/li>\n\n\n\n<li>die einmaligen und wiederkehrenden Kosten sowie die Geb\u00fchre, die mit den Dienstleistungen verbunden sind;<\/li>\n\n\n\n<li>die Entsch\u00e4digungen und die Grunds\u00e4tze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Falle wirtschaftlicher Bindungen zu Dritten (Interessenkonfliktpolitik);<\/li>\n\n\n\n<li>die Zusammenfassung der Strategie f\u00fcr die \u00dcbermittlung und Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen (<em>Best-Execution-Politik<\/em>);<\/li>\n\n\n\n<li>die Kundensegmentierung und die entsprechenden Schutzniveaus.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Dieses Informationsschreiben kann durch die Bereitstellung einer neuen Version auf der Website der Bank (<a href=\"https:\/\/bancasempione.ch\/de\/rechtliches\/\"><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-primario-color\">www.bancasempione.ch\/de\/rechtliches\/<\/mark><\/a>) oder f\u00fcr diejenigen, die E-Banking nutzen, durch \u00fcber E-Banking \u00fcbermittelte Mitteilungen aktualisiert werden. Alternativ dazu kann sich der Kunde in den Hauptsitz oder die Zweigstellen der Bank begeben, wo er das aktualisierte Informationsschreiben einsehen und kostenlos eine Kopie davon erhalten kann. In jedem Fall werden wesentliche \u00c4nderungen durch eine spezielle Bekanntmachung anl\u00e4sslich der regelm\u00e4ssigen Mitteilungen oder durch eine separate Zusendung an die vertraglich festgelegte Adresse mitgeteilt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Profil der Banca del Sempione-Gruppe<\/strong><br>Die Banca del Sempione-Gruppe ist international im Bereich der Finanzdienstleistungen t\u00e4tig, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Private Banking. Die Gruppe besteht aus der Banca del Sempione SA, der wichtigsten operativen Gesellschaft der Gruppe, zwei Gesellschaften mit Sitz in Mailand, der Accademia SGR SpA, die auf dem Gebiet der F\u00f6rderung und Verwaltung von Immobilien-Investmentfonds nach italienischem Recht t\u00e4tig ist, und der Sempione SIM SpA, die im Wertpapierhandel t\u00e4tig ist, sowie einer Tochtergesellschaft auf den Bahamas, der Banca del Sempione (Overseas) Ltd. Die vollst\u00e4ndige Liste der Beteiligungen ist im Gesch\u00e4ftsbericht (<a href=\"https:\/\/bancasempione.ch\/de\/tipo-pubblicazione\/reports\/\"><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-primario-color\">www.bancasempione.ch\/de\/tipo-pubblicazione\/reports\/<\/mark><\/a>) aufgef\u00fchrt. Die Gruppe ist auch Initiator einer SICAV nach luxemburgischem Recht, Base Investments SICAV, die f\u00fcr den Vertrieb in der Schweiz und in Italien zugelassen ist und deren Kapital sie zum Grossteil verwaltet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Firmenname, Anschrift und Kontaktdaten der Bank<br><\/strong>Die Banca del Sempione SA, eine 1960 gegr\u00fcndete Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, hat ihren Hauptsitz in Lugano und Zweigstellen in Bellinzona, Chiasso und Locarno. Die Bank bietet ihren Privat- und Firmenkunden die typischen Dienstleistungen einer Universalbank. Die Hauptt\u00e4tigkeit besteht in der Finanzberatung, der Verm\u00f6gensverwaltung und dem Handel mit Wertpapieren, Derivaten und Devisen im Namen des Kunden, erg\u00e4nzt durch das gesamte Spektrum an Bankdienstleistungen, darunter die Verwahrung von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten, Brokerage-Dienstleistungen, Zahlungsdienstleistungen und Finanzierungsdienstleistungen oder Kreditvergaben. Das Produkt- und Dienstleistungsangebot der Bank kann je nach Wohnsitzland des jeweiligen Kunden variieren und gilt m\u00f6glicherweise nicht f\u00fcr alle Kunden.<br><br>Die Kontaktdaten der Bank lauten wie folgt:<br>Banca del Sempione SA &#8211; Via Peri 5<br>6900 Lugano (Schweiz)<br>Telefon: +41 91 9107111 &#8211; Fax: +41 91 9107160<br>E-Mail: <a href=\"mailto:banca@bancasempione.ch\">info@bancasempione.ch<\/a><br>Website: <a href=\"https:\/\/bancasempione.ch\/de\/\"><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-primario-color\">www.bancasempione.ch<\/mark><\/a><br>Eingetragen im Handelsregister unter der Nummer CHE-105.962.616 und<br>Muttergesellschaft der Banca del Sempione-Gruppe<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Zulassung als Bank und Kontaktdaten der Aufsichtsbeh\u00f6rde<\/strong><br>Die Banca del Sempione SA ist ein als Bank zugelassenes Finanzinstitut. Sie unterliegt der Aufsicht der Eidgen\u00f6ssischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit Sitz in der Laupenstrasse 27 &#8211; 3003 Bern (Schweiz), Telefon: +41 31 327 91 00 &#8211; Fax: +41 31 327 91 01 | E-Mail: info@finma.ch<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Kommunikationsmethoden, die mit der Bank verwendet werden k\u00f6nnen, auch im Zusammenhang mit der \u00dcbermittlung und dem Empfang von Auftr\u00e4gen<\/strong><br>Mitteilungen, Benachrichtigungen, Auftr\u00e4ge (auch im Rahmen der Annahme und \u00dcbermittlung von Kundenauftr\u00e4gen) von und an die Bank k\u00f6nnen durch den Versand von normalen Briefen oder Einschreiben sowie per Fax, Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kommunikation mit der Bank ist in allen Schweizer Landessprachen (Italienisch, Deutsch und Franz\u00f6sisch) sowie in Englisch m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Angebotene Finanzdienstleistungen<\/strong><br><strong><em>5.1. Art der Dienstleistungen<\/em><\/strong><br>Die Bank bietet ihren Kunden folgende Finanzdienstleistungen an:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Anschaffung und Ver\u00e4usserung von Finanzinstrumenten:<\/strong>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>a. f\u00fcr eigene Rechnung:<\/strong> Hierbei handelt es sich um den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, bei dem der Broker Eigenkapital einsetzt. Insbesondere kann die Bank Kundenauftr\u00e4ge ausf\u00fchren, indem sie auf eigene Rechnung als direkte Gegenpartei der Kunden handelt;<\/li>\n\n\n\n<li><strong>b. im Namen von Kunden<\/strong>: Hierbei handelt es sich um den Abschluss von Vereinbarungen f\u00fcr den Kauf oder Verkauf eines oder mehrerer Finanzinstrumente im Namen von Kunden, wobei die von den Kunden erhaltenen Auftr\u00e4ge an die Ausf\u00fchrungspl\u00e4tze weitergeleitet werden, wo sie durch Zusammenf\u00fchren von Auftr\u00e4gen ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen;&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Annahme und \u00dcbermittlung von Auftr\u00e4gen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben:<\/strong> Hierbei handelt es sich um die reine Entgegennahme von Auftr\u00e4gen, die der Kunde ohne vorherige Beratung oder Aufforderung zum Kauf eines Finanzprodukts an die Bank \u00fcbermittelt, und deren unverz\u00fcgliche Ausf\u00fchrung oder Weiterleitung an einen anderen zum Handel oder zur Platzierung befugten Broker, damit dieser die Ausf\u00fchrung gem\u00e4ss den im Dokument <em>\u201eGrunds\u00e4tze zur Ausf\u00fchrung von Kundenauftr\u00e4gen (Best Execution)\u201c<\/em> beschriebenen Modalit\u00e4ten vornimmt; <strong>im Rahmen dieser Dienstleistung f\u00fchrt die Bank grunds\u00e4tzlich keine Angemessenheits- oder Eignungspr\u00fcfung f\u00fcr die Transaktionen und Finanzinstrumente durch, die jeweils Gegenstand der Kundenauftr\u00e4ge sind. Sie beh\u00e4lt sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine Angemessenheitspr\u00fcfung durchzuf\u00fchren, wenn der Kunde nicht von einem externen Verm\u00f6gensverwalter betreut wird<\/strong>. Im Rahmen dieser Dienstleistung bleibt die Bewertung der Anlageinstrumente und der damit verbundenen Risiken ausschliesslich Zust\u00e4ndigkeit des Kunden.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Verm\u00f6gensverwaltung:<\/strong> Die Dienstleistung besteht in der gegen Entgelt erfolgenden, diskretion\u00e4ren und individuellen Verwaltung von Anlageportfolios, die ein oder mehrere Finanzinstrumente umfassen, im Rahmen eines vom Kunden erteilten Auftrags. Bei der Aus\u00fcbung dieser T\u00e4tigkeit liegen die Anlageentscheide ausschliesslich bei der Bank, die sich jedoch an die mit dem Kunden vereinbarten Anlageziele halten und die Verm\u00f6genswerte in \u00dcbereinstimmung mit dem abgeschlossenen Vertrag verwalten muss. Die Dienstleistung der Verm\u00f6gensverwaltung erm\u00f6glicht es in der Praxis, bei der Auswahl der Finanzinstrumente, in die investiert werden soll, und bei der Durchf\u00fchrung der entsprechenden Transaktionen auf das Wissen und die Erfahrung von Fachleuten der Branche zur\u00fcckzugreifen. Die Verwaltungspflicht umfasst sowohl die Verpflichtung, nach eigenem Ermessen professionelle Bewertungen im Hinblick auf die Anlage- und Ver\u00e4usserungsm\u00f6glichkeiten vorzunehmen, als auch die Verpflichtung, diese Bewertungen in Transaktionen umzusetzen. Das Risiko der Verm\u00f6gensverwaltung dr\u00fcckt sich in der Schwankungsbreite der vom Verm\u00f6gensverwalter erzielten wirtschaftlichen Ergebnisse aus. Der Kunde kann das Risiko der Dienstleistung lenken, indem er zwischen mehreren Anlageoptionen mit unterschiedlichen Merkmalen und unterschiedlichem Risikograd w\u00e4hlt, welche die Bank explizit darstellt. In jedem Fall pr\u00fcft die Bank, ob die vom Kunden gew\u00e4hlte Anlageoption f\u00fcr ihn angemessen ist.  Es bleiben jedoch grosse Ermessensspielr\u00e4ume bestehen, wenn auch innerhalb festgelegter Grenzen, was die zu kaufenden oder zu verkaufenden Wertpapiere oder den Zeitpunkt der Gesch\u00e4fte betrifft.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Anlageberatung:<\/strong> Die Dienstleistung besteht darin, dass die Bank auf Wunsch des Kunden oder auf eigene Initiative personalisierte Empfehlungen an den Kunden zu einer oder mehreren Transaktionen in Bezug auf bestimmte Finanzinstrumente und\/oder -produkte im Einklang mit der Anlagepolitik der Bank abgibt. Die Empfehlung ist personalisiert, wenn sie als f\u00fcr den Kunden geeignet pr\u00e4sentiert wird oder auf der Ber\u00fccksichtigung der Merkmale des Kunden basiert. Die Empfehlung wird durch s\u00e4mtliche Informationen \u00fcber die wesentlichen Merkmale und die Funktionsweise des Finanzprodukts sowie \u00fcber die Risiken und etwaigen Verpflichtungen des Kunden erg\u00e4nzt (f\u00fcr bestimmte Kategorien von Finanzinstrumenten gegebenenfalls auch durch die Bereitstellung des Basisinformationsblatts oder eines gleichwertigen Dokuments). Eine Empfehlung ist nicht personalisiert, wenn sie \u00fcber Vertriebskan\u00e4le \u00f6ffentlich verbreitet wird. Es steht dem Kunden frei, der Empfehlung zu folgen oder nicht, die nur auf seinen Auftrag hin umgesetzt werden kann. Die Dienstleistung soll sicherstellen, dass die <em>Asset Allocation<\/em> des Verm\u00f6gens, das Gegenstand der Beratung ist, mit den Kenntnissen, der Erfahrung, den Anlagezielen und der finanziellen Situation des Kunden im Einklang steht, die aus dem zu Beginn ausgef\u00fcllten FIDLEG-Fragebogen hervorgeht. Die Dienstleistung geht in der Regel der Erbringung von Dienstleistungen zur Anschaffung und Ver\u00e4usserung von Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung oder im Namen von Kunden sowie der Annahme und \u00dcbermittlung von Auftr\u00e4gen in Bezug auf Finanzinstrumente voraus. Die erbrachte Beratung ist <strong>nicht unabh\u00e4ngig<\/strong>, da die dem Kunden von der Bank gegebenen Empfehlungen Finanzinstrumente betreffen k\u00f6nnen, die von der Bank selbst oder von Dritten ausgegeben oder gef\u00f6rdert werden, mit denen die Bank enge Beziehungen unterh\u00e4lt, oder von anderen Emittenten, mit denen die Bank Vertr\u00e4ge abgeschlossen hat, wobei es sich insbesondere um Platzierungs-\/Vertriebsvertr\u00e4ge handeln kann, f\u00fcr die sie gem\u00e4ss den geltenden Vorschriften Entsch\u00e4digungen erhalten kann. Die Finanzinstrumente und -produkte werden jedoch nur empfohlen, wenn dies im Interesse des Kunden liegt und sie mit seinen Bed\u00fcrfnissen, Merkmalen und Zielen vereinbar sind. Hinsichtlich der Palette von Finanzinstrumenten, die die Bank im Rahmen der nicht unabh\u00e4ngigen Beratung empfehlen k\u00f6nnte, einschliesslich der Beziehung zu den entsprechenden Emittenten, wird auf Punkt 5.2 zum Anlageuniversum verwiesen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Gew\u00e4hrung von Krediten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Gesch\u00e4ften mit Finanzinstrumenten:<\/strong> Die Dienstleistung besteht darin, dem Kunden ein variables Kreditlimit zu gew\u00e4hren, das ausschliesslich dazu dient, die so erhaltenen Mittel direkt in Finanzinstrumente zu investieren (Finanzhebel). Das vom Kunden \u00fcber die Gesch\u00e4ftsverbindung mit der Bank hinterlegte Verm\u00f6gen wird f\u00fcr diesen Kredit verpf\u00e4ndet. Im Rahmen des gew\u00e4hrten Kredits h\u00e4ngt die maximal zul\u00e4ssige Inanspruchnahme von der Entwicklung des als Sicherheit dienenden Verm\u00f6gens und den von der Bank festgelegten Vorschussfaktoren ab. Wenn der Wert der Anlagen unter einen bestimmten Schwellenwert f\u00e4llt, k\u00f6nnen zur Deckung des Kredits zus\u00e4tzliche Sicherheiten verlangt werden (<em>Margin Call<\/em>). Werden keine zus\u00e4tzlichen Sicherheiten oder R\u00fcckzahlungen geleistet, kann der Kreditgeber einen Teil oder alle als Kreditsicherheit verwendeten Verm\u00f6genswerte ver\u00e4ussern, gegebenenfalls auch zu einem ung\u00fcnstigen Zeitpunkt. Das Risiko f\u00fcr den Kunden besteht insbesondere in der Verwendung von Fremdkapital, was zu einer Ver\u00e4nderung des Risiko-Rendite-Profils des Portfolios f\u00fchrt. Wenn einerseits zwar die erwartete Eigenkapitalrendite gesteigert werden kann, steigt andererseits gleichzeitig das Anlagerisiko.  Dieses Risiko ergibt sich aus den Kreditbedingungen (Passivzinsen und Kapitalr\u00fcckzahlung), die feste Kosten verursachen, denen die Ungewissheit in Bezug auf die erzielten Rendite und den Wert der Anlage gegen\u00fcbersteht (Hebelwirkung).  Die Hebelwirkung kann somit zu h\u00f6heren Gewinnchancen, aber auch zu verst\u00e4rkten Verlustrisiken f\u00fchren und in Extremf\u00e4llen einen vollst\u00e4ndigen Verlust des Eigenkapitals und zus\u00e4tzliche Kreditr\u00fcckzahlungsverpflichtungen bewirken.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Gegenstand der Dienstleistungserbringung sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, alle vom FIDLEG definierten Finanzinstrumente, was sowohl eigene als auch fremde Finanzinstrumente einschliesst.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>5.2. Verf\u00fcgbares Anlageuniversum<\/em><\/strong><br>Die Bank w\u00e4hlt die Finanzinstrumente f\u00fcr ihre Verm\u00f6gensverwaltungs- und Beratungsdienstleistungen auf der Grundlage von Produkten aus, die sowohl von Unternehmen der Banca del Sempione-Gruppe als auch von einer Vielzahl von Drittanbietern stammen. Insbesondere ist die Bank Initiator einer SICAV, der Base Investments Sicav, sowie einiger Zertifikate. Der Grossteil des Universums der kollektiven Kapitalanlagen und der strukturierten Produkte, in die investiert werden kann, stammt jedoch von sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlten Drittanbietern.  Dank der breiten Produktpalette, zu der die Bank Zugang hat, kann sie die Finanzinstrumente objektiv ausw\u00e4hlen und das f\u00fcr den Kunden und seine Bed\u00fcrfnisse am besten geeignete Produkt bestimmen. Unter gleichen Bedingungen und wenn die Merkmale ihrer Produkte jenen von Produkten Dritter \u00e4hneln, kann die Bank ihre eigenen Finanzinstrumente empfehlen oder bevorzugt ausw\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>5.3. Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten<\/em><\/strong><br>Anlagen in Finanzinstrumenten bieten Chancen, bergen aber auch Risiken Es ist daher wichtig, dass Kunden die Risiken des Finanzinstruments, in das sie zu investieren beabsichtigen, kennen und verstehen. Die neue Brosch\u00fcre der Schweizerischen Bankiervereinigung \u00ab<em>Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten<\/em>\u00bb enth\u00e4lt allgemeine Informationen zu typischen Anlagedienstleistungen sowie zu den Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten. Wir empfehlen daher, vor einer Anlage in Finanzinstrumenten die darin enthaltenen Informationen zu ber\u00fccksichtigen. Die Brosch\u00fcre \u00abRisiken im Handel mit Finanzinstrumenten\u00bb kann in gedruckter Form bei Ihrem Berater erh\u00e4ltlich oder kostenlos von der Website <a href=\"https:\/\/www.swissbanking.ch\/de\"><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-primario-color\">www.swissbanking.org\/de <\/mark><\/a>heruntergeladen werden sowie \u00fcber den folgenden Link heruntergeladen werden: <\/p>\n\n\n<div class=\"lista-documenti-block\"><hr><a href =\"https:\/\/www.bancasempione.ch\/wp-content\/uploads\/SBVg_Risiken_im_Handel_mit_Finanzinstrumenten_2023_DE.pdf\" target=\"_blank\"><p class=\"has-titolo-font-size titolo-lista-documenti\" style=\"padding-bottom:0\">Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten<\/p><\/a><p class=\"\" style=\"padding-top:0\">15. November 2023<\/p><hr><\/div><style>\n  .titolo-lista-documenti {\n    padding-right: 45px;\n  }\n\n  .titolo-lista-documenti::after {\n    content: \"\";\n    position: absolute;\n    right: 0;\n    top: 50%;\n    background: url(\"\/wp-content\/themes\/bancasempionetheme\/assets\/images\/pdf-document-new.svg\");\n    width: 35px;\n    height: 35px;\n    background-size: cover;\n    transition: var(--link-transition);\n  }\n\n  .titolo-lista-documenti:hover::after {\n    transform: translateY(-3px);\n  }\n<\/style>\n\n\n<p><strong><em>5.4. Produktinformationen<\/em><\/strong><br>Mit der Einf\u00fchrung des FIDLEG werden dem Kunden bei der Empfehlung von Finanzinstrumenten, die keine Aktien oder Anleihen sind, zus\u00e4tzlich zur Brosch\u00fcre \u00abRisiken im Handel mit Finanzinstrumenten\u00bb gem\u00e4ss Punkt 5.3 das Basisinformationsblatt zum Produkt oder gleichwertige Unterlagen (wie entsprechende Informationsdokumente (KIDs), Fact Sheets, Term Sheets usw.) zur Verf\u00fcgung gestellt, sofern diese vom Hersteller bereitgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>5.5. <strong>Zeichnung von Anlageprodukten als Nominee<\/strong><\/em><\/strong><br>Bei Zeichnung von Produkten im Namen der Bank, jedoch auf Rechnung des Kunden (typischerweise Investmentfonds), k\u00f6nnen die Gegenparteien (z. B. die Verwaltungsgesellschaften der Fonds) von der Bank die Offenlegung der Daten und\/oder Identifikationsdokumente des Endanlegers (wie z. B. Ausweisdokumente oder Handelsregisterausz\u00fcge) zu Zwecken der Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung oder aufgrund anderer gesetzlicher Anforderungen verlangen, unabh\u00e4ngig davon, ob der Kunde im Rahmen eines \u201eExecution Only\u201d handelt oder einen Auftrag mit der Bank abgeschlossen hat. Unter bestimmten Umst\u00e4nden kann die Zeichnung bestimmter Produkte auch die Unterzeichnung eines Zeichnungsformulars erfordern, bevor die entsprechende Anlage get\u00e4tigt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>5.6. Eignung und Angemessenheit<\/em><\/strong><br>Im Rahmen der Erbringung der angebotenen Dienstleistungen hinsichtlich Verm\u00f6gensverwaltung (diskretion\u00e4re Mandate) und Anlageberatung ist die Bank verpflichtet, zu pr\u00fcfen, ob die Produkte und\/oder Finanzinstrumente f\u00fcr den Kunden angemessen sind. Dies bedeutet, dass ein Kunde in der Lage sein muss, die Art und das Risiko einer angebotenen Anlagedienstleistung oder eines empfohlenen Finanzinstruments angemessen zu verstehen, und dass er imstande sein muss, etwaige damit verbundene finanzielle Verluste zu tragen. Die Bank muss daher pr\u00fcfen, ob die Anlagestrategie und\/oder das Gesch\u00e4ft mit einem Finanzinstrument mit den Anlagezielen des Kunden im Einklang stehen. Um die Finanzdienstleistung, die Anlageoption und\/oder die Finanzinstrumente zu ermitteln, die am besten geeignet sind, informiert sich die Bank anhand eines Fragebogens (des so genannten <em>\u201eFIDLEG-Fragebogens\u201c<\/em>), den der Kunde ausf\u00fcllen muss, \u00fcber: (i) die pers\u00f6nliche und finanzielle Situation des Kunden; (ii) seine Anlageziele, darunter den Zeithorizont der Anlage; (iii) seine Kenntnisse und Erfahrung hinsichtlich Anlagen; sowie (iv) seine finanzielle Risikof\u00e4higkeit und seine Risikobereitschaft.<br>Die Bank f\u00fchrt hingegen eine zur ausschliesslichen Untersuchung der Kenntnisse und Erfahrung des Kunden dienende Angemessenheitspr\u00fcfung durch, wenn sie Anlageberatung f\u00fcr bestimmte Gesch\u00e4fte t\u00e4tigt, ohne das gesamte Portfolio des Kunden zu ber\u00fccksichtigen. In diesen F\u00e4llen pr\u00fcft sie vor der Empfehlung eines Finanzinstruments, ob dieses f\u00fcr den Kunden angemessen ist. Im Rahmen der Angemessenheitspr\u00fcfung st\u00fctzt sich die Bank bei ihrer Bewertung auf die vom Kunden erhaltenen Informationen \u00fcber dessen Kenntnisse und Erfahrung, um zu bestimmen, ob der Kunde in der Lage ist, die Art und die mit einem Finanzinstrument verbundenen Risiken zu verstehen. Sollte sich im Rahmen der Erbringung einer Finanzdienstleistung, die die Durchf\u00fchrung einer Eignungs- oder Angemessenheitspr\u00fcfung vorsieht, ein bestimmtes Finanzinstrument als ungeeignet oder unangemessen erweisen, informiert die Bank den Kunden vor der Ausf\u00fchrung und r\u00e4t ihm davon ab. Der Kunde hat jedoch das Recht, auf dem Gesch\u00e4ft zu bestehen, das dann auf <em>Execution-only-Basis<\/em> ausgef\u00fchrt wird.<br>Aus diesem Grund ist es unerl\u00e4sslich, dass die Angaben im FIDLEG-Fragebogen vollst\u00e4ndig, genau, wahrheitsgem\u00e4ss und aktuell sind. Bei Weigerung, den FIDLEG-Fragebogen auszuf\u00fcllen, oder bei nur teilweiser Ausf\u00fcllung kann die Bank keine Vorabpr\u00fcfung der Eignung bzw. Angemessenheit einer Finanzdienstleistung oder eines Finanzinstruments vornehmen. Aus denselben Gr\u00fcnden werden die Kunden gebeten, die Bank unverz\u00fcglich \u00fcber jede \u00c4nderung zu informieren, die dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, dass die im FIDLEG-Fragebogen gemachten Angaben nicht mehr der tats\u00e4chlichen Situation entsprechen. Die Bewertung der Eignung und Angemessenheit erfolgt wie im Folgenden beschrieben:<\/p>\n\n\n\n<p><em>Eignung der Anlageoptionen:<\/em> Auf der Grundlage des FIDLEG-Fragebogens legt die Bank die geeignete Anlagestrategie f\u00fcr die vom Kunden gehaltenen Verm\u00f6genswerte fest, anhand der dann die f\u00fcr den Kunden am besten geeigneten Anlageoptionen im Rahmen der Dienstleistung der Verm\u00f6gensverwaltung ermittelt werden.  Verf\u00fcgt ein Kunde \u00fcber mehrere Mandate, wird die Einhaltung der individuellen Anlagestrategien f\u00fcr jedes einzelne Mandat bewertet.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Eignung der spezifischen Gesch\u00e4fte:<\/em> Die Bank gibt Empfehlungen zu Finanzinstrumenten f\u00fcr spezifische Gesch\u00e4fte nur nach \u00dcberpr\u00fcfung ihrer Eignung in Abh\u00e4ngigkeit des vom Kunden ausgef\u00fcllten FIDLEG-Fragebogens ab, wobei die Merkmale des Produkts und sein Risiko ber\u00fccksichtigt werden. Wenn ein Kunde eine Beratung zu einem als nicht geeignet erachteten Finanzinstrument w\u00fcnscht, informiert die Bank den Kunden dar\u00fcber. Wenn ein Kunde dennoch fortfahren m\u00f6chte, wird das Gesch\u00e4ft als auf Wunsch des Kunden erteilter Auftrag (<em>Execution only<\/em>) ohne Empfehlung der Bank betrachtet.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Angemessenheit spezifischer Gesch\u00e4fte:<\/em> Wenn ein Kunde bestimmte Gesch\u00e4fte ausserhalb eines Beratungsmandats durchf\u00fchrt, pr\u00fcft die Bank, sofern diese empfohlen sind, ob der Kunde in der Lage ist, die Art und die mit einem Finanzinstrument verbundenen Risiken zu verstehen, bevor sie den Auftrag ausf\u00fchrt (Angemessenheitspr\u00fcfung). Diese Pr\u00fcfung basiert auf den vom Kunden erhaltenen Informationen \u00fcber seine Kenntnisse und seine Erfahrung. Wird ein Finanzinstrument als nicht angemessen erachtet, kl\u00e4rt die Bank den Kunden \u00fcber das jeweilige Instrument auf oder weist ihn darauf hin, dass seine Kenntnisse und Erfahrung nicht ausreichen, um die damit verbundenen Risiken zu verstehen. Um die Angemessenheit eines Gesch\u00e4fts zu beurteilen, \u00fcberpr\u00fcft die Bank die Kenntnisse und die Erfahrung des Inhabers (oder des Zeichnungsbevollm\u00e4chtigten der Gesellschaft, die Kontoinhaber ist). Im Falle von mehreren Kontoinhabern werden die Kenntnisse und Erfahrung aus s\u00e4mtlichen Profilen der Mitinhaber oder, falls ein Vertreter benannt wurde, aus dessen Profil abgeleitet. Es werden hingegen keine Pr\u00fcfungen der Bankbevollm\u00e4chtigten durchgef\u00fchrt, es sei denn, diese wurden als Vertreter benannt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Execution only:<\/em> <strong>Grunds\u00e4tzlich wird weder eine Angemessenheits- noch Eignungspr\u00fcfung durchgef\u00fchrt, wenn die von der Bank angebotene Dienstleistung ausschliesslich in der Ausf\u00fchrung und\/oder \u00dcbermittlung von Kundenauftr\u00e4gen besteht (Execution-only-Basis)<\/strong>. Die Bank beh\u00e4lt sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen und sofern sie \u00fcber die dazu erforderlichen Elemente verf\u00fcgt, eine Angemessenheitspr\u00fcfung bei Kunden mit Execution-only-Basis anzustellen, die nicht von einem externen Verm\u00f6gensverwalter betreut werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>5.7. Rechenschaft<\/em><\/strong><br>Der Kunde kann jederzeit eine Kopie der mit der Bank unterzeichneten Vertr\u00e4ge in Bezug auf die erbrachten Finanzdienstleistungen sowie der vor Vertragsabschluss und w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftsbeziehung erhaltenen Mitteilungen anfordern. Die Bank stellt auf Anfrage auch die Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des Portfolios sowie die mit den Finanzdienstleistungen verbundenen Kosten zur Verf\u00fcgung. Der Kunde erh\u00e4lt sp\u00e4testens am ersten Werktag nach der Registrierung eine entsprechende Mitteilung \u00fcber jedes ausgef\u00fchrte Gesch\u00e4ft mit Finanzinstrumenten.<br>F\u00fcr jede erbrachte Finanzdienstleistung legt die Bank grunds\u00e4tzlich Rechenschaft gem\u00e4ss den folgenden Bestimmungen ab. Unabh\u00e4ngig von der gew\u00e4hlten Dienstleistung kann der Kunde jedoch mit der Bank eine andere als die vorgesehene Periodizit\u00e4t vereinbaren. Die Bank kann den Kunden die oben genannten Unterlagen auch \u00fcber E-Banking zur Verf\u00fcgung stellen, sofern der Kunde die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Wertpapierverwahrung und -verwaltung:<\/em> In Bezug auf die von der Bank verwalteten Finanzinstrumente und liquiden Mittel des Kunden sendet die Bank dem Kunden j\u00e4hrlich innerhalb von 30 Werktagen nach Ablauf des Kalenderjahres eine Verm\u00f6gens\u00fcbersicht zu, in der die Finanzinstrumente und liquiden Mittel auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger zusammengefasst sind. Der Kunde kann mit der Bank eine andere Periodizit\u00e4t vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Verm\u00f6gensverwaltung:<\/em> F\u00fcr die Dienstleistung der Verm\u00f6gensverwaltung sendet die Bank dem Kunden mindestens einmal alle sechs Monate (Juni\/Dezember) einen periodischen Bericht zu. Der Jahresabschlussbericht ist ausserdem mit einer makro\u00f6konomischen und finanziellen Analyse der M\u00e4rkte sowie einem Kommentar zur Verwaltungst\u00e4tigkeit der zentral verwalteten Portfolios versehen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Anlageberatung:<\/em> Bei der Abgabe einer Empfehlung \u00fcbergibt die Bank dem Kunden auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger ein Protokoll mit den wesentlichen Elementen der Empfehlung und eine Eignungserkl\u00e4rung, die eine Beschreibung der abgegebenen Empfehlung und die Angabe der Gr\u00fcnde enth\u00e4lt, aus denen die Empfehlung den Pr\u00e4ferenzen, Zielen und sonstigen Merkmalen des Kunden sowie seinem Zielmarkt entspricht. Dar\u00fcber hinaus sendet die Bank dem Kunden halbj\u00e4hrlich innerhalb von 30 Werktagen nach Ende jedes Halbjahres (Juni\/Dezember) einen Bericht zu.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Ausf\u00fchrung und \u00dcbermittlung von Kundenauftr\u00e4gen (Execution only):<\/em> Bei der Erbringung der Dienstleistung f\u00fcr die Ausf\u00fchrung und \u00dcbermittlung von Kundenauftr\u00e4gen (<em>Execution only<\/em>) sendet die Bank dem Kunden f\u00fcr jedes ausgef\u00fchrte Gesch\u00e4ft innerhalb des ersten Werktags nach der Registrierung oder, falls die Bank die Anlageanweisung von einem Dritten erh\u00e4lt (z. B. einem externen Verm\u00f6gensverwalter, dem der Kunde die Verwaltung \u00fcbertragen hat), innerhalb des ersten Werktags nach Erhalt der Anweisung eine Best\u00e4tigung \u00fcber die Ausf\u00fchrung des \u00fcbermittelten Auftrags gem\u00e4ss den geltenden Vorschriften zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Abschnitt II &#8211; Beschwerdemanagement<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bemerkungen und Beschwerden von Kunden sind schriftlich direkt an die Beschwerdestelle der Bank zu richten. Die Kunden m\u00fcssen ihre Beschwerde unter Angabe des Gegenstands sowie ihrer Kontaktdaten und der Kontonummer einreichen. Die Bank verpflichtet sich, Bemerkungen und Beschwerden so schnell wie m\u00f6glich und in jedem Fall innerhalb von 60 Tagen nach Eingang zu bearbeiten. Bei Beschwerden gegen\u00fcber der Bank, f\u00fcr die keine L\u00f6sung gefunden werden konnte, die die Erwartungen des Kunden vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt, hat dieser das Recht, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, indem er sich an den Ombudsmann der Schweizer Banken wendet, eine neutrale und f\u00fcr den Kunden kostenlose Schweizer Informations- und Vermittlungsstelle.<\/p>\n\n\n\n<p>Kontaktdaten:<br>Ombudsmann der Schweizer Banken<br>Bahnhofplatz 9<br>8021 Z\u00fcrich, Schweiz<br>Postfach<br><a href=\"http:\/\/www.bankingombudsman.ch\"><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-primario-color\">www.bankingombudsman.ch<\/mark><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Abschnitt III. Informationen zu den mit den Finanzdienstleistungen verbundenen Kosten <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Kosten und Aufwendungen f\u00fcr die Erbringung von Finanzdienstleistungen und f\u00fcr Wertpapiergesch\u00e4fte<\/strong><br>F\u00fcr die Erbringung von Finanzdienstleistungen und f\u00fcr Wertpapiergesch\u00e4fte wendet die Bank grunds\u00e4tzlich die einmaligen und wiederkehrenden Kosten an, die in den \u201eWirtschaftlichen Bedingungen f\u00fcr die Erbringung von Bank- und Finanzdienstleistungen\u201d (im Folgenden \u201eWirtschaftliche Bedingungen\u201d) aufgef\u00fchrt sind. Diese k\u00f6nnen auf der Website der Bank unter dem Link: <a href=\"https:\/\/bancasempione.ch\/de\/pubblicazione\/wealth-management-services\/\">www.bancasempione.ch\/pubblicazione<\/a> eingesehen oder auf Anfrage von der Bank ausgeh\u00e4ndigt werden. Alle in den Wirtschaftlichen Bedingungen angegebenen Tarife beziehen sich auf den Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung und k\u00f6nnen jederzeit \u00c4nderungen erfahren.  Diese Kosten gelten f\u00fcr die einzelne Gesch\u00e4ftsbeziehung. Kunden mit mehreren Gesch\u00e4ftsbeziehungen unterliegen grunds\u00e4tzlich einer separaten Zahlung f\u00fcr jede Gesch\u00e4ftsbeziehung.<br>F\u00fcr alle Leistungen, die nicht ausdr\u00fccklich in den Wirtschaftlichen Bedingungen aufgef\u00fchrt sind, gelten die Bedingungen und Tarife, die in den entsprechenden Prospekten oder in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Bank angegeben sind.  In jedem Fall hat der Kunde das Recht, von seinem Berater weitere Informationen zu den geltenden Tarifen sowie zu den Dienstleistungen und Preisen anzufordern, die nicht in den Wirtschaftlichen Bedingungen aufgef\u00fchrt sind.<br>Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen in einen Interessenkonflikt geraten kann, insoweit sie die Vermittlung von Anlagen in von ihr ausgegebene, verwaltete, gef\u00f6rderte und\/oder konzipierte Instrumente empfiehlt oder zul\u00e4sst, oder wenn diese Gegenstand spezifischer Handelsabkommen mit Dritten sind, die der Bank Entsch\u00e4digungen, Entgelte oder R\u00fcck\u00fcbertragungen zuerkennen.  Diesbez\u00fcglich wird f\u00fcr weitere Informationen auf die Abschnitte IV. (<em>Identifizierung und Umgang mit Interessenkonflikten)<\/em> und V. (<em>Entsch\u00e4digungen<\/em>) verwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Kosten und Aufwendungen im Rahmen der einzelnen Finanzdienstleistungen<\/strong><br>Sofern mit den einzelnen Kunden keine besonderen oder pauschalen Bedingungen f\u00fcr bestimmte Dienstleistungen vereinbart wurden, erhebt die Bank in der Regel die \u00fcblichen Provisionen f\u00fcr Wertpapiergesch\u00e4fte, Depotgeb\u00fchren, Kontof\u00fchrungs- und -schliessungsgeb\u00fchren, Berichterstattungsgeb\u00fchren sowie alle anderen Verwaltungsgeb\u00fchren und Geb\u00fchren im Zusammenhang mit der Wertpapierverwaltung und -verwahrung. F\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich Verm\u00f6gensverwaltung und Anlageberatung kommen zu diesen Kosten in der Regel hinzu:  (i) eine Verwaltungs-\/Beratungsgeb\u00fchr, die viertelj\u00e4hrlich auf der Grundlage des durchschnittlichen Verm\u00f6gens im Quartal in Rechnung gestellt wird; (ii) sofern vorgesehen, eine Performancegeb\u00fchr, die j\u00e4hrlich nachtr\u00e4glich nur bei einem positiven Verwaltungsergebnis in Rechnung gestellt wird; und (iii) eventuelle Steuerbelastungen, die sich aus der Ausf\u00fchrung des Auftrags ergeben.<br>Die Verwaltungs- und Verwahrungsgeb\u00fchren oder Verwaltungsgeb\u00fchren f\u00fcr die Wertpapierverwahrung (\u201eDepotgeb\u00fchren\u201c) werden anhand des Werts des Verm\u00f6gens am Ende jedes Monats berechnet und viertelj\u00e4hrlich in Rechnung gestellt. Auch die Berechnung anderer wiederkehrender Geb\u00fchren, die in der Geb\u00fchrenordnung aufgef\u00fchrt sind, erfolgt in der Regel viertelj\u00e4hrlich nach dem gleichen Prinzip. Die mit den Transaktionen verbundenen Kosten werden hingegen gleichzeitig mit den einzelnen Transaktionen in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Geb\u00fchren und Provisionen Dritter<\/strong><br>Dem Kunden werden auch Geb\u00fchren und Provisionen Dritter in Rechnung gestellt.  Dabei handelt es sich um Kosten, die der Bank erst nachtr\u00e4glich bekannt werden und die vom Willen des Instituts v\u00f6llig unabh\u00e4ngig sind, da sie vom Markt oder von Gegenparteien ausserhalb der Bank bestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Steuerliche Behandlung<\/strong><br>Zu den in den \u201eWirtschaftlichen Bedingungen\u201d angegebenen Preisen kommt gegebenenfalls die Mehrwertsteuer f\u00fcr Kunden hinzu, die in der Schweiz und im F\u00fcrstentum Liechtenstein wohnhaft sind.  Kunden mit Wohnsitz im Ausland unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Die Steuern f\u00fcr die von der Bank angebotenen Leistungen variieren je nach den im Land der Transaktion geltenden Gepflogenheiten und werden zus\u00e4tzlich zu den Bankgeb\u00fchren separat in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Sondergesch\u00e4fte<\/strong><br>Die Bank beh\u00e4lt sich das Recht vor, bei Gesch\u00e4ften, die besondere Aufmerksamkeit und\/oder eine besondere Ausf\u00fchrung erfordern, individuelle Zuschl\u00e4ge zu erheben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Abschnitt IV. Identifizierung und Umgang mit Interessenkonflikten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Referenzvorschriften, die die allgemeinen organisatorischen Anforderungen regeln, die Banken zu erf\u00fcllen haben, enthalten einen speziellen Abschnitt, der der Umsetzung aller m\u00f6glichen Massnahmen zur Identifizierung von, zum Umgang mit und zur \u00dcberwachung von Interessenkonflikten gewidmet ist. Aus diesem Grund stellt die Bank die folgenden Informationen zur Verf\u00fcgung, die ihre internen Richtlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten zusammenfassen. Auf Wunsch des Kunden liefert die Bank weitere Einzelheiten zu ihrer Interessenkonfliktpolitik.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen k\u00f6nnen <strong>Interessenkonflikte<\/strong> auftreten, die den Interessen eines Kunden schaden k\u00f6nnen, wenn infolge der Erbringung dieser Dienstleistungen die Bank, eine relevante Person<sup data-fn=\"abcd19fb-434f-4a2b-b690-ec747d25bf49\" class=\"fn\"><a href=\"#abcd19fb-434f-4a2b-b690-ec747d25bf49\" id=\"abcd19fb-434f-4a2b-b690-ec747d25bf49-link\">1<\/a><\/sup> oder eine Person, die mit diesen durch direkte oder indirekte Kontrolle verbunden ist:<\/p>\n\n\n\n<p style=\"padding-left:0\">a) auf Kosten des Kunden einen Gewinn erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann;<br>b) ein Interesse am Ergebnis der f\u00fcr den Kunden erbrachten Dienstleistung hat, das sich von jenem des Kunden unterscheidet;<br>c) einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen von Kunden oder einer Gruppe von Kunden zu bevorzugen, die nicht diejenigen sind, f\u00fcr die die Dienstleistung erbracht wird;<br>d) die gleiche T\u00e4tigkeit wie der Kunde aus\u00fcbt;<br>e) von Dritten, im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung, Entsch\u00e4digungen, monet\u00e4re oder nicht-monet\u00e4re Vorteile oder Vorteile bei Dienstleistungen erh\u00e4lt oder erhalten kann, die die Anlageentscheide oder Anlageempfehlungen f\u00fcr den Kunden beeinflussen k\u00f6nnen;<br>f) vom Kunden selbst Geldbetr\u00e4ge oder Geschenke von nicht unerheblichem Wert als Zuwendung erh\u00e4lt oder erhalten kann.<br>Die Bank hat daher schriftlich Grunds\u00e4tze zum Umgang mit Interessenkonflikten formuliert, die Folgendes erm\u00f6glichen:<br>(i) die Identifizierung der Umst\u00e4nde im Zusammenhang mit den spezifischen erbrachten Dienstleistungen und Anlaget\u00e4tigkeiten, die einen Interessenkonflikt hervorrufen oder hervorrufen k\u00f6nnen, der den Interessen eines oder mehrerer Kunden ernsthaft schaden kann;<br>(ii) die Festlegung der zu befolgenden Verfahren und der zu treffenden Massnahmen, auch organisatorischen Massnahmen, zur Vermeidung oder Bew\u00e4ltigung der unter Punkt (i) genannten Konflikte.<br>Die Umsetzung der genannten Verfahren und Massnahmen gew\u00e4hrleistet, dass die relevanten Personen, die T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, die einen Interessenkonflikt mit sich bringen, diese T\u00e4tigkeiten mit einem angemessenen Grad an Unabh\u00e4ngigkeit ausf\u00fchren, wobei die Gr\u00f6sse und die T\u00e4tigkeiten der Bank sowie die Relevanz des Risikos, dass die Interessen des Kunden beeintr\u00e4chtigt werden, zu ber\u00fccksichtigen sind.  Reichen die ergriffenen Massnahmen nicht aus, um mit hinreichender Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten, dass das Risiko einer Beeintr\u00e4chtigung der Kundeninteressen vermieden wird, informiert die Bank die Kunden vor der Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen in ihrem Namen in den entsprechenden Vertragsunterlagen oder durch spezifische Dokumente klar und schriftlich \u00fcber die Art und die Ursachen der Konflikte sowie \u00fcber die zur Minderung dieser Risiken getroffenen Massnahmen, damit die Kunden unter Ber\u00fccksichtigung des Kontextes, in dem die Konfliktsituationen auftreten, eine fundierte Entscheidung \u00fcber die erbrachten Dienstleistungen treffen k\u00f6nnen.<br>Die Compliance-Abteilung der Bank ist daf\u00fcr zust\u00e4ndig, die Einhaltung der Verfahren und Richtlinien in Bezug auf Interessenkonflikte zu \u00fcberwachen und das so genannte  Register f\u00fcr Interessenkonflikte zu f\u00fchren, in dem die potenziellen, zu \u00fcberwachenden Konflikte aufgef\u00fchrt sind.<br>In diesem Zusammenhang werden die Massnahmen, die die Bank f\u00fcr den Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt hat, kurz erl\u00e4utert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Identifizierung von Interessenkonflikten<\/strong><br>Zu den ermittelten Situationen, die zu Interessenkonflikten f\u00fchren k\u00f6nnen, geh\u00f6ren:<br>\u2022 Situationen, an denen Kunden mit widerstreitenden Interessen beteiligt sind;<br>\u2022 Situationen, an denen Kunden und die Bank mit widerstreitenden Interessen beteiligt sind;<br>\u2022 Situationen, an denen relevante Personen oder Personen, die durch direkte oder indirekte Kontrolle mit der Bank verbunden sind, und die Bank selbst oder ihre Kunden mit widerstreitenden Interessen beteiligt sind.<br>Im Folgenden sind einige Beispiele f\u00fcr Konfliktsituationen aufgef\u00fchrt, die zwischen der Bank und ihren Kunden auftreten k\u00f6nnen, und die Folgendes betreffen:<br>\u2022 ein Eigeninteresse der Bank, das sich aus dem Verkauf und dem Handel mit Finanzinstrumenten ergibt, einschliesslich der von der Bank oder einem Unternehmen der Banca del Sempione-Gruppe ausgegebenen oder gef\u00f6rderten Instrumente;<br>\u2022 den Bezug einer Entsch\u00e4digung von Dritten (f\u00fcr Einzelheiten zu den Entsch\u00e4digungen wird auf Abschnitt V. Entsch\u00e4digungen verwiesen);<br>\u2022 die Existenz von leistungsabh\u00e4ngigen Verg\u00fctungen f\u00fcr Mitarbeiter und Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Broker (sofern zutreffend und zul\u00e4ssig);<br>\u2022 die Existenz von Beziehungen (z. B. Dienstleistungs-, Kooperations- oder Ertragsbeteiligungsvereinbarungen), die die Bank mit Emittenten von Finanzinstrumenten unterh\u00e4lt, die Kunden angeboten oder empfohlen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Massnahmen zur Erkennung von Interessenkonflikten<\/strong><br>Um einen ordnungsgem\u00e4ssen Umgang mit Interessenkonflikten zu erm\u00f6glichen, muss die Bank diese zun\u00e4chst identifizieren. Zu diesem Zweck unterh\u00e4lt die Bank ein Register (\u201e<strong>Register f\u00fcr Interessenkonflikte<\/strong>\u201d), in dem detailliert und fortlaufend, unter Angabe der Art der betroffenen Finanzdienstleistungen oder Anlaget\u00e4tigkeiten, die in den Punkten a) bis f) dieses Abschnitts genannten Situationen aufgef\u00fchrt sind, in denen ein Interessenkonflikt aufgetreten ist bzw. im Falle einer laufenden Dienstleistung oder T\u00e4tigkeit ein Interessenkonflikt auftreten k\u00f6nnte, der den Interessen eines oder mehrerer Kunden ernsthaft schaden kann.  Dieses Register wird regelm\u00e4ssig aktualisiert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Massnahmen zur Vermeidung, Bew\u00e4ltigung oder Minderung von Interessenkonflikten<\/strong><br>Um Kompetenz und berufliche Integrit\u00e4t sowie einen angemessenen Grad an Unabh\u00e4ngigkeit zu garantieren, hat die Bank eine Richtlinie mit Mindeststandards eingef\u00fchrt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Richtlinie jederzeit einzuhalten. Dar\u00fcber hinaus hat die Bank, soweit angemessen, eine breite Palette an organisatorischen Massnahmen und Verfahren eingef\u00fchrt, um Interessenkonflikte zu erkennen, zu vermeiden und bestm\u00f6glich zu mindern, darunter (nicht ersch\u00f6pfende Liste):<br>\u2022 Verhinderung oder Kontrolle des Informationsaustausches zwischen relevanten Personen, die an T\u00e4tigkeiten beteiligt sind, die das Risiko eines Interessenkonflikts mit sich bringen, wenn dies den Interessen eines oder mehrerer Kunden konkret schaden kann;<br>\u2022 Gew\u00e4hrleistung der getrennten Beaufsichtigung von relevanten Personen, deren Hauptaufgaben Interessen betreffen, die potenziell mit denen des Kunden, f\u00fcr den eine Dienstleistung erbracht wird, in Konflikt stehen;<br>\u2022 Gew\u00e4hrleistung einer Verg\u00fctungspraxis, die Anreizsysteme vorsieht, die die Qualit\u00e4t der den Kunden angebotenen Finanzdienstleistungen nicht beeintr\u00e4chtigen;<br>\u2022 Verhinderung oder Beschr\u00e4nkung der Aus\u00fcbung einer unrechtm\u00e4ssigen Einflussnahme auf die Erbringung von Anlagedienstleistungen oder Anlaget\u00e4tigkeiten seitens einer relevanten Person;<br>\u2022 Verhinderung oder \u00dcberwachung der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Beteiligung einer relevanten Person an verschiedenen Anlagedienstleistungen oder Anlaget\u00e4tigkeiten, wenn diese Beteiligung den ordnungsgem\u00e4ssen Umgang mit Interessenkonflikten beeintr\u00e4chtigen kann;<br>\u2022 Festlegung von Regeln f\u00fcr Transaktionen auf Mitarbeiterkonten und Genehmigungs- und \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren f\u00fcr externe Mandate, Nebent\u00e4tigkeiten und relevante Aktienbeteiligungen von Mitarbeitern;<br>\u2022 Festlegung von Regeln f\u00fcr die Annahme, das Angebot und die Offenlegung von Entsch\u00e4digungen (einschliesslich <em>Soft Commissions<\/em>, Geschenken und\/oder anderen Formen von Vorteilen).<br>Generell hat die Bank daher, soweit angemessen, f\u00fcr eine organisatorische und funktionale Trennung der Bereiche und der entsprechenden relevanten Personen gesorgt, die \u00fcberwiegend mit Aufgaben betraut sind, die die Aus\u00fcbung von T\u00e4tigkeiten im Namen von Kunden oder die Erbringung von Dienstleistungen f\u00fcr Kunden beinhalten, deren Interessen miteinander in Konflikt stehen k\u00f6nnen oder die in anderer Weise unterschiedliche Interessen vertreten, die miteinander in Konflikt stehen k\u00f6nnen, einschliesslich der Interessen der Bank. Diese Verfahren stehen im Einklang mit den Vorgaben des FINMA-Rundschreibens zum Thema Marktmissbrauch.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Sonstige Massnahmen<\/strong><br>Die Bank hat dar\u00fcber hinaus weitere Massnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten vorgesehen, wie unabh\u00e4ngige Verg\u00fctungen, einen Ethikkodex und die Gew\u00e4hrleistung der \u201e<em>Best Execution<\/em>\u201d bei der Ausf\u00fchrung von Kundenauftr\u00e4gen, und f\u00fchrt eine Bewertung der Angemessenheit und Eignung des Finanzinstruments und\/oder der Anlagedienstleistung in Bezug auf das Profil des Kunden aus.  Die Bank wendet ausserdem die geltenden Vorschriften zur korrekten Zuordnung der offenen und ausgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge an und gew\u00e4hrleistet somit die Gleichbehandlung aller Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Informationen f\u00fcr den Kunden<\/strong><br>Die Bank verpflichtet sich, etwaige Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit den den Kunden angebotenen Dienstleistungen entstehen k\u00f6nnten, zu identifizieren, zu vermeiden oder zu mindern. Sollte es trotz den von der Bank befolgten Verfahren und getroffenen Massnahmen nicht m\u00f6glich sein, die Vermeidung von nachteiligen Situationen f\u00fcr die Kunden sicherzustellen, oder sollte dies nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand m\u00f6glich sein, informiert die Bank die Kunden vor der Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen in ihrem Namen in angemessener Weise \u00fcber die Art und die Ursachen der Konflikte, um zu gew\u00e4hrleisten, dass sie eine bewusste und fundierte Entscheidung treffen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. \u00dcberwachung und \u00dcberpr\u00fcfung der Strategie<\/strong><br>Die Bank hat regelm\u00e4ssige Kontrollen auf Ebene der Gesch\u00e4ftseinheiten und unabh\u00e4ngige Kontrollfunktionen eingef\u00fchrt, um sicherzustellen, dass die Massnahmen und ihre Interessenkonfliktpolitik wirksam und angemessen sind und eingehalten werden.  Mindestens einmal j\u00e4hrlich nimmt sie eine formelle \u00dcberpr\u00fcfung der Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten vor.  Etwaige \u00c4nderungen der Richtlinie werden den Kunden \u00fcber die Website der Bank oder einen anderen f\u00fcr diesen Zweck als geeignet erachteten Kanal zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Abschnitt V. Entsch\u00e4digungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Beschreibung<\/strong><br>Die Entsch\u00e4digung ist ein Vorteil, den die Bank aufgrund wirtschaftlicher Bindungen zu einer anderen juristischen Person (einschliesslich der Unternehmen der Banca del Sempione-Gruppe oder Dritter) erhalten kann und die nicht direkt von einem Kunden oder im Namen eines Kunden gezahlt wird (im Folgenden \u201eEntsch\u00e4digung\u201c). Die Geb\u00fchren, die direkt von einem Kunden an die Bank gezahlt werden, wie z. B. Beratungsgeb\u00fchren, Geb\u00fchren f\u00fcr die Wertpapierverwahrung oder Transaktionsgeb\u00fchren (einschliesslich der im Ausgabepreis eines Finanzinstruments enthaltenen Geb\u00fchren), gelten nicht als Entsch\u00e4digung. Die g\u00e4ngigste Form der Entsch\u00e4digung findet zwischen Anbietern und Vertreibern von Finanzinstrumenten statt, wobei die Anbieter einen Teil ihrer Ertr\u00e4ge aus Finanzinstrumenten als Gegenleistung f\u00fcr Vertriebsdienstleistungen an den Vertreiber abf\u00fchren. Im Bereich der Investmentfonds stellt der Fondsanbieter dem Anleger beispielsweise eine Geb\u00fchr f\u00fcr die Fondsverm\u00f6gensverwaltung in Rechnung, die im Prospekt des Fonds angegeben ist.  Der Fondsanbieter kann einen Teil der mit dieser Verwaltungsgeb\u00fchr erzielten Ertr\u00e4ge dazu verwenden, Vertreiber wie Banken oder Finanzberater f\u00fcr den Zugang zu ihrem Vertriebsnetz oder f\u00fcr die f\u00fcr sie anfallenden Verwaltungst\u00e4tigkeiten zum Vertrieb der Produkte des Fondsanbieters zu verg\u00fcten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Ermittlung und Umgang mit Entsch\u00e4digungen durch Dritte<\/strong><br>Da Entsch\u00e4digungen potenzielle Interessenkonflikte mit sich bringen k\u00f6nnen, hat die Bank eigene Strategien f\u00fcr eine effiziente Ermittlung und den wirksamen Umgang mit wirtschaftlichen Bindungen zu Dritten entwickelt. Der Erhalt und die Zahlung von Entsch\u00e4digungen unterliegen strengen Vorschriften.  Die Bank darf diese Entsch\u00e4digungen nur dann einbehalten, wenn der Kunde im Rahmen der Unterzeichnung der Vertr\u00e4ge f\u00fcr die Erbringung der einzelnen Finanzdienstleistungen angemessen \u00fcber deren Existenz informiert wurde und gem\u00e4ss Art. 400 des Obligationenrechts (OR) ausdr\u00fccklich und wirksam darauf verzichtet hat. Andernfalls ist die Bank verpflichtet, die erhaltene Entsch\u00e4digung an den Kunden weiterzuleiten.  Damit der Verzicht g\u00fcltig ist, m\u00fcssen dem Kunden zuvor alle notwendigen Informationen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, die ihm erlauben, den Betrag, auf den er verzichtet, ziemlich genau zu berechnen oder zu sch\u00e4tzen.  Es wird daher auf die Existenz, die Art und die H\u00f6he der Anreize hingewiesen oder, falls die H\u00f6he nicht festgestellt werden kann, auf die Methode zur Berechnung dieses Betrags. Auf Anfrage k\u00f6nnen dem Kunden Informationen \u00fcber die tats\u00e4chlich erhaltenen Betr\u00e4ge zur Verf\u00fcgung gestellt werden, soweit eine Aufteilung bzw. Zuordnung zum einzelnen Kunden m\u00f6glich ist.<br>Grunds\u00e4tzlich bietet die Bank ausschliesslich diskretion\u00e4re Mandate an, die keine Zahlung einer Entsch\u00e4digung vorsehen, die, falls sie gezahlt w\u00fcrde, ohnehin an den Kunden zur\u00fcckgezahlt w\u00fcrde.  Im Rahmen eines Beratungsmandats verpflichtet sich die Bank hingegen, unter Ber\u00fccksichtigung der Eignung und Angemessenheit sowie m\u00f6glicher Anlagebeschr\u00e4nkungen des Produkts selbst, ausschliesslich die besten Produkte zu empfehlen (unabh\u00e4ngig von der Existenz einer Verg\u00fctung), wobei die Bank nach erteilter Zustimmung des Kunden berechtigt ist, diese Entsch\u00e4digungen einzubehalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Berechnung der Entsch\u00e4digungen<\/strong><br>Die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung ist vom Finanzinstrument, von seinem Anbieter und vom Volumen der in das Finanzinstrument investierten Verm\u00f6genswerte abh\u00e4ngig. In der Regel betr\u00e4gt sie einen Prozentsatz zwischen 0 und 60 % einer Verwaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr das betreffende Instrument, die wiederum gew\u00f6hnlich zwischen mindestens 0,5 % und h\u00f6chstens 2,5 % f\u00fcr Investmentfonds von Drittanbietern variiert, w\u00e4hrend sie f\u00fcr strukturierte Produkte bis zu 2 % des Nennwerts erreichen kann.  In jedem Fall d\u00fcrfen diese Entsch\u00e4digungen 1 % pro Jahr des verwalteten Verm\u00f6gens, das Gegenstand der Gesch\u00e4ftsbeziehung ist, nicht \u00fcberschreiten. Der Kunde erkl\u00e4rt sich ausdr\u00fccklich damit einverstanden, dass die Bank berechtigt ist, diese Entsch\u00e4digung gem\u00e4ss den in den entsprechenden Dienstleistungsvereinbarungen und\/oder den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und Verwahrungsvorschriften festgelegten Bedingungen zu erhalten und einzubehalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Von der Bank an Dritte gezahlte Entsch\u00e4digungen<\/strong><br>Wenn die Bank eine Gesch\u00e4ftsbeziehung mit einem Kunden aufgenommen hat, beispielsweise \u00fcber einen als Broker t\u00e4tigen Dritten, oder wenn Kunden einen externen Verm\u00f6gensverwalter (oder einen anderen Finanzintermedi\u00e4r) mit ihrer Betreuung beauftragt haben, der sich f\u00fcr die Verwahrung und Ausf\u00fchrung der Gesch\u00e4fte auf die Bank st\u00fctzt, kann sie vereinbart haben, diesem eine einmalige und\/oder fortlaufende Provision (basierend auf Ertr\u00e4gen, Gesch\u00e4ften oder Aktivit\u00e4ten) zu zahlen.  Die Bank informiert die Kunden auf deren Anfrage \u00fcber die Existenz und die Art solcher Zahlungen an Dritte, sofern solche Beziehungen bestehen.  Dar\u00fcber hinaus muss jede dieser Parteien ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Entsch\u00e4digungen einhalten, insbesondere was die Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Annahme, die Meldepflichten und den Umgang mit Interessenkonflikten in \u00dcbereinstimmung mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung der Broker mit dem Kunden betrifft.  Die Bank \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr die diesbez\u00fcglichen Verpflichtungen Dritter.<br>Der Kunde ist berechtigt, sich f\u00fcr weitere Informationen an seinen Berater zu wenden. Die Bank bem\u00fcht sich in jedem Fall, soweit m\u00f6glich, das Auftreten von Konflikten zu vermeiden bzw. in F\u00e4llen, in denen diese unvermeidbar sind, daf\u00fcr zu sorgen, dass sie sich nicht nachteilig auf den Kunden auswirken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Abschnitt VI. Grunds\u00e4tze zur Ausf\u00fchrung von Kundenauftr\u00e4gen (Best Execution)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Vorbemerkung<\/strong><br>Bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen stellt die Bank die Gleichbehandlung ihrer Kunden sicher und ergreift alle erforderlichen Massnahmen, um im Rahmen der Ausf\u00fchrung von Gesch\u00e4ften in ihrem Namen (einschliesslich der M\u00f6glichkeit, zur Ausf\u00fchrung Finanzinstitute Dritter hinzuzuziehen) das bestm\u00f6gliche Ergebnis in finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht (<em>Best Execution<\/em>) zu erzielen.  Wenn die Bank im Rahmen der Ausf\u00fchrung von Kundenauftr\u00e4gen Dritte hinzuzieht, stellt sie sicher, dass diese die Best-Execution-Grunds\u00e4tze gew\u00e4hrleisten und dass die<em> Best-Execution-Kriterien<\/em> geteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Best-Execution-Kriterien<\/strong><br>Zu diesem Zweck ber\u00fccksichtigt die Bank bei der Wahl des Ausf\u00fchrungsplatzes insbesondere die folgenden Kriterien:<br>\u2022 <strong>Preis:<\/strong> Preis, zu dem ein Gesch\u00e4ft, dessen Gegenstand ein Finanzinstrument ist, ausgef\u00fchrt wird;<br>\u2022 <strong>Kosten:<\/strong> alle Kosten und Aufwendungen, die direkt mit der Ausf\u00fchrung des Auftrags verbunden sind;<br>\u2022<strong> Schnelligkeit<\/strong>: die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung eines Kundengesch\u00e4fts erforderliche Zeit;<br>\u2022 <strong>Wahrscheinlichkeit der Ausf\u00fchrung und Abwicklung <em>(Settlement)<\/em>:<\/strong> Wahrscheinlichkeit, dass die Bank in der Lage ist, ein Gesch\u00e4ft mit dem Kunden abzuschliessen, und Garantie hinsichtlich der Lieferung der gehandelten Instrumente;<br><strong>\u2022 Art und Umfang des Auftrags:<\/strong> die Merkmale und das Volumen des f\u00fcr einen Kunden ausgef\u00fchrten Gesch\u00e4fts unter Ber\u00fccksichtigung der Auswirkungen auf den Ausf\u00fchrungspreis und auch der Notwendigkeit, die Gleichbehandlung aller auf den Markt gebrachten Auftragsgr\u00f6ssen zu gew\u00e4hrleisten;<br><strong>\u2022 Jede andere f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts relevante \u00dcberlegung<\/strong> (wie die Auswirkungen auf den Markt): Art und Weise, wie die besonderen Merkmale eines Kundengesch\u00e4fts die Erzielung der <em>Best Execution<\/em> beeinflussen k\u00f6nnen.<br>Grunds\u00e4tzlich wird die Bank dem Preis des Finanzinstruments und den mit der Ausf\u00fchrung des Auftrags verbundenen Kosten (Gesamtentgelt) gr\u00f6ssere Bedeutung beimessen, um das bestm\u00f6gliche Ergebnis zu erzielen. Das Gesamtergebnis eines bestimmten Gesch\u00e4fts f\u00fcr einen Kunden kann jedoch durch andere Kriterien beeinflusst werden. Aus diesem Grund kann die Bank in bestimmten F\u00e4llen anderen Ausf\u00fchrungskriterien als dem Preis und den unmittelbaren Kosten gr\u00f6sseres Gewicht beimessen. Diese werden durch die folgenden Faktoren bestimmt:<br>(i) die Merkmale des Kunden, einschliesslich seiner Einstufung als Privatkunde oder professioneller Kunde;<br>(ii) die Merkmale des Auftrags;<br>(iii) die Merkmale der Finanzinstrumente, die Gegenstand des Auftrags sind, und deren Liquidit\u00e4tsbedingungen;<br>(iv) die Merkmale der Ausf\u00fchrungspl\u00e4tze, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann.<br>F\u00fcr einige M\u00e4rkte und\/oder Finanzinstrumente stellt zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit der Ausf\u00fchrung des Auftrags einen nicht zu vernachl\u00e4ssigender Faktor bei der Auswahl des Brokers dar, um dem Kunden das bestm\u00f6gliche Ergebnis zu garantieren.<br>Der Kunde hat das Recht, spezifische Anweisungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung eines Gesch\u00e4fts zu erteilen. In diesem Fall wird die Bank diesen Anweisungen Folge leisten, auch wenn dies die Anwendung der <em>Best-Execution-Politik<\/em> (ganz oder teilweise) verhindern und die Erzielung des bestm\u00f6glichen Ergebnisses f\u00fcr den Kunden beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte.  Erteilt der Kunde unvollst\u00e4ndige Anweisungen, wird der Auftrag gem\u00e4ss diesen Anweisungen weitergeleitet und die Best-Execution-Politik kommt f\u00fcr den Teil zur Anwendung, der im Ermessen der Bank liegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Best-Execution-Politik und ihre \u00dcberpr\u00fcfung<\/strong><br>Die Bank hat eine <em>Best-Execution-Politik<\/em> eingef\u00fchrt, \u00fcber die sie ihre Grunds\u00e4tze und Modalit\u00e4ten f\u00fcr die <em>bestm\u00f6gliche Ausf\u00fchrung<\/em> festlegt. Die Politik umfasst die Prozesse f\u00fcr die Umsetzung, Kontrolle, regelm\u00e4ssige \u00dcberwachung und \u00dcberarbeitung der Grunds\u00e4tze.  Die <em>Best-Execution-Grunds\u00e4tze und -Kriterien<\/em> werden einer j\u00e4hrlichen \u00dcberpr\u00fcfung im Hinblick auf die Vollst\u00e4ndigkeit und Wirksamkeit der gew\u00e4hlten Verfahren und Kriterien unterzogen, bzw. werden immer dann \u00fcberpr\u00fcft, wenn wesentliche \u00c4nderungen eintreten, die sich auf die F\u00e4higkeit der Bank auswirken k\u00f6nnen, f\u00fcr ihre Kunden auf kontinuierlicher Basis die bestm\u00f6glichen Ergebnisse zu erzielen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Auswahl der Broker<\/strong><br>Die von der Bank eingesetzten Broker wurden anhand der folgenden Kriterien ausgew\u00e4hlt:<br>&#8211; \u00dcbereinstimmung der Ausf\u00fchrungsstrategie mit der Rangfolge der von der Bank festgelegten Kriterien;<br>&#8211; direkter Zugang zu den regulierten Referenzm\u00e4rkten der Finanzinstrumente, die Gegenstand der Auftr\u00e4ge sind;<br>&#8211; Kompetenz bez\u00fcglich der Auftragsverwaltung und -ausf\u00fchrung f\u00fcr bestimmte Kategorien von Finanzinstrumenten;<br>&#8211; Kompetenz bez\u00fcglich der Auftragsverwaltung und -ausf\u00fchrung auf bestimmten M\u00e4rkten;<br>&#8211; hohe Schnelligkeit und Qualit\u00e4t der Ausf\u00fchrung f\u00fcr bestimmte Auftragsarten;<br>&#8211; Verf\u00fcgbarkeit von technologischen Plattformen f\u00fcr die Weiterleitung von Auftr\u00e4gen (f\u00fcr Auftr\u00e4ge von grossem Umfang);<br>&#8211; finanzielle Solidit\u00e4t des Brokers.<br>Um die \u00dcbermittlung der Auftr\u00e4ge zu den f\u00fcr den Kunden g\u00fcnstigsten Bedingungen zu gew\u00e4hrleisten (<em>Best Execution<\/em>), bedient sich die Bank vorwiegend der Dienste f\u00fchrender Broker \u00fcber die elektronische <em>Trading<\/em>-Plattform Bloomberg f\u00fcr den Handel mit den dort notierten Instrumenten, wo die besten Ausf\u00fchrungspl\u00e4tze in Bezug auf die Merkmale eines jeden Auftrags ermittelt werden k\u00f6nnen, oder \u00fcber ein propriet\u00e4res System einer Drittbank, das wiederum die Einhaltung der <em>Best Execution<\/em> gew\u00e4hrleistet, wodurch der effiziente Echtzeitzugang zum Grossteil der genutzten Aktien- und Anleihem\u00e4rkten sichergestellt ist. Erfolgt der Handel \u00fcber einen Drittbroker, kann dieser beim Handel mit Anleiheinstrumenten als Gegenleistung f\u00fcr die Einhaltung der <em>Best-Execution-Grunds\u00e4tze<\/em> einen Aufschlag <em>(Markup)<\/em> erheben. In diesen F\u00e4llen umfasst der dem Kunden best\u00e4tigte Ausf\u00fchrungspreis, auf den die Bank ihre Geb\u00fchren gem\u00e4ss der Geb\u00fchrenordnung anwendet, auch den <em>Markup<\/em>, der einen im Voraus ausgehandelten Festbetrag darstellt und maximal 0,05 % des Preises ausmacht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Regelm\u00e4ssige Bewertung der Broker<\/strong><br>Im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen \u00fcberpr\u00fcft die Bank regelm\u00e4ssig die Auswahl des beauftragten Brokers, um sicherzustellen, dass die besten Ergebnisse f\u00fcr die Kunden erzielt werden. Dabei werden die Einhaltung der Kriterien, die zur Auswahl gem\u00e4ss Absatz 4 gef\u00fchrt haben, und die Qualit\u00e4t der Ausf\u00fchrung analysiert. Insbesondere wird Folgendes \u00fcberpr\u00fcft:  (a) die kontinuierliche Beibehaltung der \u00dcbereinstimmung der Ausf\u00fchrungsstrategie mit der Rangfolge der von der Bank festgelegten Kriterien; und (b) die finanzielle Solidit\u00e4t des Brokers.  J\u00e4hrlich werden ausserdem und insbesondere untersucht: (i) Preis; (ii) angewandte Provisionen; (iii) rechtzeitige Mitteilung \u00fcber die ausgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge; (iv) F\u00e4higkeit, Zugang zu den verschiedenen Ausf\u00fchrungspl\u00e4tzen zu erhalten; (v) F\u00e4higkeit, unter Bedingungen hoher Marktvolatilit\u00e4t zu operieren; (vi) Minimierung der nicht ausgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge, Rechtzeitigkeit und Qualit\u00e4t der Informationen \u00fcber die Ausf\u00fchrung sowie Qualit\u00e4t der Abwicklung der Gesch\u00e4fte. Um die oben genannten T\u00e4tigkeiten durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, wird regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft, ob die Broker der Bank die erforderlichen Aktualisierungen zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Teil B &#8211; Informationen zur Kundensegmentierung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Definition<\/strong><br>Zum Zwecke der Kundensegmentierung gem\u00e4ss Art. 4 und 5 des Bundesgesetzes \u00fcber die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und Art. 4 und 5 der entsprechenden Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) gelten nat\u00fcrliche oder juristische Personen, f\u00fcr die die Bank Dienstleistungen erbringt, als Kunden. In Umsetzung der oben genannten Vorschriften m\u00fcssen die Kunden unbedingt einem der folgenden drei Segmente zugeordnet werden:<br>a) Privatkunden;<br>b) professionelle Kunden;<br>c) institutionelle Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der zuvor genannten Segmentierung entspricht ein unterschiedliches Schutzniveau, das von den neuen Vorschriften f\u00fcr Finanzdienstleistungen zugeteilt wird, haupts\u00e4chlich in Bezug auf: (i) Informationspflichten, (ii) die Bewertung der Eignung oder Angemessenheit, (iii) Dokumentations- und Rechenschaftspflichten, (iv) den Inhalt von Vertr\u00e4gen und allgemein die vom FIDLEG vorgesehenen Sorgfaltspflichten <em>(due diligence)<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>a. Privatkunden<\/strong><br>Zu diesem Segment geh\u00f6ren die Kunden, die weder professionelle noch institutionelle Kunden sind. Die Bank stuft Kunden in der Regel als Privatkunden ein, sofern ihnen nichts anderes mitgeteilt wurde. F\u00fcr sie gilt das h\u00f6here Schutzniveau gem\u00e4ss dem FIDLEG, der FIDLEV und den entsprechenden Durchf\u00fchrungsrundschreiben. Bevor eine Dienstleistung erbracht oder eine Transaktion durchgef\u00fchrt werden kann, m\u00fcssen umfassende Informationen \u00fcber das Risiko des Produkts bereitgestellt werden, beispielsweise \u00fcber das Basisinformationsblatt oder das Dokument mit den wesentlichen Informationen (Key Information Document, KID).  Die Palette der verf\u00fcgbaren Finanzinstrumente ist in der Regel auf Produkte beschr\u00e4nkt, die f\u00fcr Privatkunden gedacht oder explizit f\u00fcr den Vertrieb an Privatkunden zugelassen sind. Die Privatkunden, die die erforderlichen Anforderungen erf\u00fcllen, um im Sinne der Referenzvorschriften als verm\u00f6gend zu gelten, und die privaten Anlagestrukturen, die f\u00fcr solche verm\u00f6genden Kunden errichtet wurden und dies ausdr\u00fccklich schriftlich beantragt haben, k\u00f6nnen erkl\u00e4ren, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen (<em>Opting-out,<\/em> siehe Punkt 2). F\u00fcr das Angebot von kollektiven Kapitalanlagen gelten professionelle Kunden und Privatkunden, die einen Vertrag f\u00fcr ein Verm\u00f6gensverwaltungsmandat abgeschlossen haben, gesetzlich als qualifizierte Anleger. Dies erm\u00f6glicht diesen Kunden den Zugang zu kollektiven Kapitalinstrumenten, die f\u00fcr qualifizierte Anleger bestimmt sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>b. Professionelle Kunden<\/strong><br>Ein professioneller Kunde ist ein Kunde, der \u00fcber die erforderliche Erfahrung, Kenntnisse und Kompetenz verf\u00fcgt, um seine Anlageentscheide bewusst zu treffen und die von ihm eingegangenen Risiken richtig einzusch\u00e4tzen. Insbesondere bedeutet die Einstufung als professioneller Kunde ein niedrigeres anerkanntes Schutzniveau im Vergleich zu Privatkunden, basierend auf deren Kenntnis- und Erfahrungsstand und ihrer F\u00e4higkeit, finanzielle Verluste zu tragen. Die Einstufung als professioneller Kunde hat zur Folge, dass einige Verhaltensregeln nicht zur Anwendung kommen, wie z. B.:<br>\u2022 die Pflicht zur Bereitstellung des Basisinformationsblatts (oder des KID) oder des Prospekts f\u00fcr Finanzinstrumente, die Gegenstand einer Empfehlung im Rahmen eines Beratungsmandats oder eines Kundenauftrags (<em>Execution only<\/em>) sind;<br>\u2022 eine Angemessenheits- und Eignungspr\u00fcfung, im Rahmen der die Bank davon ausgehen kann, dass ein professioneller Kunde \u00fcber die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrung verf\u00fcgt und in der Lage ist, die mit der Finanzdienstleistung verbundenen Anlagerisiken finanziell zu tragen.<br>Professionellen Kunden steht ein breiteres Anlageuniversum zur Verf\u00fcgung, einschliesslich Finanzprodukten, die ausschliesslich f\u00fcr professionelle Kunden gedacht sind oder nicht f\u00fcr den Vertrieb an Privatkunden zugelassen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Professionelle Kunden sind <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">von Rechts wegen:<\/span><\/strong><br>i. Finanzintermedi\u00e4re nach dem Bankengesetz (BankG), dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und dem Kollektivanlagengesetz (KAG) (wie z. B. Banken, Verm\u00f6gensverwalter, Fondsleitungen, Wertpapierh\u00e4user oder Effektenh\u00e4ndler, kollektive Kapitalanlagen usw.)<br>ii. Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG);<br>iii. ausl\u00e4ndische Kunden, die einer prudentiellen Aufsicht unterstehen, wie die Personen nach den Punkten i. und ii.;<br>iv. Zentralbanken;<br>v. \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaften mit professioneller Tresorerie;<br>vi. Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie;<br>vii. Unternehmen mit professioneller Tresorerie;<br>viii. grosse Unternehmen<sup data-fn=\"5b4c2fca-1154-4913-9465-2e47deb99324\" class=\"fn\"><a href=\"#5b4c2fca-1154-4913-9465-2e47deb99324\" id=\"5b4c2fca-1154-4913-9465-2e47deb99324-link\">2<\/a><\/sup>;<br>ix. f\u00fcr verm\u00f6gende Privatkunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie.<br>Professionelle Kunden von Rechts wegen k\u00f6nnen \u2013 durch Ausf\u00fcllen eines entsprechenden Antragsformulars oder alternativ dazu nach Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit der Bank \u2013 jederzeit <strong>schriftlich<\/strong> bei der Bank beantragen, als Privatkunden eingestuft zu werden und somit ein h\u00f6heres Schutzniveau zu erhalten (<em>Opting\u2013in<\/em>).<br><strong>In jedem Fall ist es Aufgabe des professionellen Kunden von Rechts wegen, ein h\u00f6heres Schutzniveau zu beantragen, wenn er der Ansicht ist, dass er die eingegangenen Risiken nicht korrekt einsch\u00e4tzen oder tragen kann.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>c. Institutionelle Kunden<\/strong><br>Als institutionelle Kunden gelten:<br>&#8211; professionelle Kunden gem\u00e4ss Punkt a. i. \u2013 iv. ; sowie<br>&#8211; nationale und supranationale \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaften mit professioneller Tresorerie.<br>Die Einstufung als institutioneller Kunde hat zur Folge, dass die Verhaltensregeln gem\u00e4ss den Referenzvorschriften (in Bezug auf: Informationspflicht; Eignung, Angemessenheit und reine Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen; Dokumentation und Rechenschaft, Transparenz und Sorgfalt bei der Bearbeitung von Kundenauftr\u00e4gen, <em>Best Execution <\/em> von Kundenauftr\u00e4gen) nicht zur Anwendung kommen. Die Einstufung des Kunden als institutioneller Kunde beeintr\u00e4chtigt nicht dessen Recht, eine Einstufung als professioneller Kunde zu beantragen und damit ein h\u00f6heres Schutzniveau zu erhalten.  Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen und unterliegt der Zustimmung der Bank.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Wie man ein professioneller Kunde wird (Opting-out)<\/strong><br>Verm\u00f6gende Privatkunden k\u00f6nnen erkl\u00e4ren, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen (Opting-out). Dazu m\u00fcssen sie mindestens eine der folgenden Anforderungen erf\u00fcllen:<br>i. aufgrund ihrer pers\u00f6nlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor<sup data-fn=\"02e7cff0-7c8f-49b2-933d-8f9bbce0ca47\" class=\"fn\"><a href=\"#02e7cff0-7c8f-49b2-933d-8f9bbce0ca47\" id=\"02e7cff0-7c8f-49b2-933d-8f9bbce0ca47-link\">3<\/a><\/sup> \u00fcber die Kenntnisse verf\u00fcgen, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen, und gleichzeitig \u00fcber ein Verm\u00f6gen<sup data-fn=\"a2a2dde2-4921-49fd-889e-3dd65e520537\" class=\"fn\"><a href=\"#a2a2dde2-4921-49fd-889e-3dd65e520537\" id=\"a2a2dde2-4921-49fd-889e-3dd65e520537-link\">4<\/a><\/sup> von mindestens 500 000 Franken verf\u00fcgen; oder<br>ii. \u00fcber ein Verm\u00f6gen<sup>4<\/sup> von mindestens 2 Millionen Franken verf\u00fcgen und bedeutende Transaktionen auf dem Markt durchgef\u00fchrt haben, mit durchschnittlich 10 Transaktionen pro Quartal in den vorangehenden vier Quartalen.<br>Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz k\u00f6nnen auch unabh\u00e4ngig von den get\u00e4tigten Transaktionen als professionelle Kunden gelten, wenn sie \u00fcber ein Verm\u00f6gen von mindestens 2 Millionen Franken verf\u00fcgen. Diese Erkl\u00e4rung muss von der Bank als <strong>zuverl\u00e4ssig und plausibel<\/strong> beurteilt werden, um akzeptiert zu werden. Die Bank beh\u00e4lt sich das Recht vor, geeignete Unterlagen zum Nachweis der Erkl\u00e4rung anzufordern. Sobald die Einstufung als professioneller Kunde festgelegt ist, hat der Kunde das Recht, jederzeit zu beantragen, wieder als Privatkunde zu gelten (Opting-in). Privatkunden, die wieder als professionelle Kunden gelten wollen, k\u00f6nnen dies durch Ausf\u00fcllen eines entsprechenden Formulars beantragen. Die Beantragung eines Opting-out ist nicht nur f\u00fcr einzelne Dienstleistungen oder Klassen von Finanzprodukten m\u00f6glich; das <em>Opting out<\/em> gilt f\u00fcr die gesamte Palette der Produkte und Dienstleistungen, die unter die Gesch\u00e4ftsbeziehung zur Bank fallen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Einstufung von Kunden mit Gesch\u00e4ftsbeziehungen in Mitinhaberschaft<\/strong><br>Bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen in Mitinhaberschaft muss die Einstufung f\u00fcr alle Mitinhaber einheitlich sein, wobei die Einstufung in die Klasse mit dem h\u00f6chsten Schutzniveau Vorrang hat.<br>Wenn die Mitinhaber, die an einem Verm\u00f6gen von mindestens CHF 500 000 oder einem entsprechenden Gegenwert beteiligt sind, als professionelle Kunden gelten wollen (<em>\u201eOpting-out\u201c)<\/em>, m\u00fcssen sie einen gemeinsamen Antrag stellen und mindestens einer von ihnen muss \u00fcber die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrung verf\u00fcgen, um die Risiken der Anlagen zu verstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Teil C \u2013 Informationen \u00fcber die <em>Shareholder Rights Directive II (SRD II)<\/em> &#8211; (Richtlinie (EU) 2017\/828 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur \u00c4nderung der Richtlinie 2007\/36\/EG im Hinblick auf die F\u00f6rderung der langfristigen Mitwirkung der Aktion\u00e4re)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Vorbemerkung<\/strong><br>Am 3. September 2020 ist die neue europ\u00e4ische Aktion\u00e4rsrechterichtlinie (SRD II) in Kraft getreten, deren Ziel es ist, die Rechte von Aktion\u00e4ren b\u00f6rsennotierter Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums (EWR) (im Folgenden \u201e<strong>Emittenten<\/strong>\u201c) durch die Verbesserung des Informationsflusses und die Erleichterung der Aus\u00fcbung des Stimmrechts bei Hauptversammlungen auf grenz\u00fcberschreitender Ebene zu st\u00e4rken.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl es sich um eine europ\u00e4ische Richtlinie handelt, hat die SRD II globale Auswirkungen auf alle Institute, die als Broker t\u00e4tig sind, unabh\u00e4ngig vom Ort, an dem sich ihr eingetragener Sitz befindet. Folglich unterliegt auch die Banca del Sempione SA (im Folgenden die \u201e<strong>Bank<\/strong>\u201c) dieser Richtlinie.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Rechte und Pflichten, die sich aus der SRD II ergeben<\/strong><br>Um insbesondere die langfristige Mitwirkung der Aktion\u00e4re der Emittenten zu f\u00f6rdern und die Kommunikation zwischen diesen und ihren Aktion\u00e4ren zu verbessern, sieht die neue Richtlinie Folgendes vor:<br>a.) Sie f\u00fchrt das Recht der Emittenten ein, von den Finanzintermedi\u00e4ren die Identifizierung ihrer Aktion\u00e4re unabh\u00e4ngig vom Wohnsitz der Aktion\u00e4re zu verlangen.<br>b.) Sie formalisiert die Verpflichtung, den Aktion\u00e4ren alle Informationen \u00fcber die Kapitalmassnahmen der Emittenten oder andere Unternehmensereignisse zur Verf\u00fcgung zu stellen, die zur Aus\u00fcbung ihrer Aktion\u00e4rsrechte erforderlich sind und bereits Gegenstand einer von uns f\u00fcr unsere Kunden angebotenen Dienstleistung sind;<br>c.) Sie f\u00fchrt das Recht f\u00fcr Kunden ein, die Aktien eines bestimmten Emittenten im Depot bei der Bank halten und die dies beantragt haben, etwaige Informationen zu erhalten, die der Bank im Zusammenhang mit bevorstehenden Hauptversammlungen des genannten Emittenten mitgeteilt werden, so dass die Aus\u00fcbung des Stimmrechts erleichtert wird.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Aus diesem Grund ist die Bank verpflichtet, dem Emittenten auf einfache Anfrage hin, direkt oder \u00fcber andere Bankintermedi\u00e4re, die Identifikationsdaten ihrer Kunden, die Aktien des Emittenten halten, zu \u00fcbermitteln.<\/strong><br>Die Identifikationsdaten des Aktion\u00e4rs umfassen unter anderem:<br>\u2022 Name und Anschrift, einschliesslich E-Mail-Adresse, sofern verf\u00fcgbar;<br>\u2022 die Registriernummer oder eine eindeutige Kennung (<em>Legal Entity Identifier <\/em>(LEI)), wenn der Aktion\u00e4r eine juristische Person ist;<br>\u2022 die Zahl der bei der Bank im Depot gehaltenen Aktien;<br>\u2022 die Art der Beteiligung und\/oder das Kaufdatum<br>\u2022 etwaige Informationen \u00fcber Dritte, die im Namen des Aktion\u00e4rs Anlageentscheide treffen k\u00f6nnen.<br><strong>Es ist wichtig zu betonen, dass die Bereitstellung dieser Informationen vom Kunden nicht verweigert werden kann.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird die Bank ihre Kunden wie bisher \u00fcber die Kapitalmassnahmen der Emittenten informieren, damit sie in diesem Zusammenhang ihre Rechte aus\u00fcben k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Informationen \u00fcber Hauptversammlungen<\/strong><br>Der Kunde hat das Recht, von der Bank zu verlangen, dass ihm auch Informationen \u00fcber geplante Hauptversammlungen der Emittenten, von denen er Aktien im Depot h\u00e4lt, \u00fcbermittelt werden. Zu diesem Zweck muss er sich mit seinem Berater in Verbindung setzen, um die f\u00fcr die Erbringung der gew\u00fcnschten Dienstleistung erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.<br>Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank ihn nicht \u00fcber bevorstehende Hauptversammlungen informieren wird, wenn er diese Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt. Eventuelle Informationen k\u00f6nnen in jedem Fall direkt von den Emittenten, z. B. \u00fcber deren Websites, eingeholt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Teil D \u2013 Wichtige rechtliche Informationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dieses Informationsschreiben wurde ausschliesslich f\u00fcr die Kunden der Banca del Sempione SA, Schweiz, erstellt. Trotz sorgf\u00e4ltiger \u00dcberpr\u00fcfung \u00fcbernimmt die Banca del Sempione keine Haftung f\u00fcr die Angemessenheit, Genauigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Richtigkeit des Inhalts dieses Informationsschreibens, da insbesondere spezifische Details nach seiner Ver\u00f6ffentlichung ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen. Es gelten stets die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Banca del Sempione oder sonstige zwischen dem Kunden und der Banca del Sempione getroffene Sondervereinbarungen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p class=\"has-titolo-font-size\"><strong>Fu\u00dfnoten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-28f84493 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:100%\"><ol class=\"wp-block-footnotes\"><li id=\"abcd19fb-434f-4a2b-b690-ec747d25bf49\">Unter \u201erelevanten Personen\u201c versteht man:<br>&#8211; die Aktion\u00e4re der Bank proportional zu ihrem Aktienanteil;<br>&#8211; die Mitglieder des Verwaltungsrats der Bank;<br>&#8211; die Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitung der Bank;<br>&#8211; die F\u00fchrungskr\u00e4fte der Bank;<br>&#8211; die Angestellten der Bank;<br>&#8211; alle anderen nat\u00fcrlichen Personen, deren Dienste der Bank zur Verf\u00fcgung und unter ihrer Kontrolle stehen und die auch auf der Grundlage einer Vollmacht an der Erbringung von Anlagedienstleistungen beteiligt sind.<br> <a href=\"#abcd19fb-434f-4a2b-b690-ec747d25bf49-link\" aria-label=\"Zur Fu\u00dfnotenreferenz 1 navigieren\">\u21a9\ufe0e<\/a><\/li><li id=\"5b4c2fca-1154-4913-9465-2e47deb99324\">Als grosse Unternehmen und somit als professionelle Kunden gelten Unternehmen, die zwei der folgenden Gr\u00f6ssen \u00fcberschreiten:<br>&#8211; Bilanzsumme von 20 Millionen Franken;<br>&#8211; Umsatzerl\u00f6s von 40 Millionen Franken;<br>&#8211; Eigenkapital von 2 Millionen Franken.<br> <a href=\"#5b4c2fca-1154-4913-9465-2e47deb99324-link\" aria-label=\"Zur Fu\u00dfnotenreferenz 2 navigieren\">\u21a9\ufe0e<\/a><\/li><li id=\"02e7cff0-7c8f-49b2-933d-8f9bbce0ca47\">Im Falle einer juristischen Person bezieht sich die Erkl\u00e4rung auf den bevollm\u00e4chtigten gesetzlichen Vertreter, der \u00fcber die erforderlichen Befugnisse zur Abgabe dieser Erkl\u00e4rung verf\u00fcgt. Die Anforderungen hinsichtlich der Kenntnisse m\u00fcssen in Bezug auf die Person erf\u00fcllt sein, die befugt ist, in ihrem Namen Gesch\u00e4fte zu t\u00e4tigen.<br> <a href=\"#02e7cff0-7c8f-49b2-933d-8f9bbce0ca47-link\" aria-label=\"Zur Fu\u00dfnotenreferenz 3 navigieren\">\u21a9\ufe0e<\/a><\/li><li id=\"a2a2dde2-4921-49fd-889e-3dd65e520537\">Zur Sch\u00e4tzung des Verm\u00f6gens eines verm\u00f6genden Privatkunden sind Finanzanlagen anzurechnen, die direkt oder indirekt in seinem Eigentum stehen, namentlich:<br>&#8211; Guthaben bei Banken und Wertpapierh\u00e4usern auf Sicht oder auf Zeit;<br>&#8211; Wertpapiere und Wertrechte, einschliesslich Effekten, kollektiver Kapitalanlagen und strukturierter Produkte;<br>&#8211; Derivate;<br>&#8211; Edelmetalle;<br>&#8211; Lebensversicherungen mit R\u00fcckkaufswert;<br>&#8211; Herausgabeanspr\u00fcche aus in Treuhandverh\u00e4ltnissen gehaltenen anderen Verm\u00f6genswerten.<br><strong>Nicht ber\u00fccksichtigt<\/strong> werden direkte Anlagen in Immobilien und Anspr\u00fcche aus Sozialversicherungen sowie Guthaben der beruflichen Vorsorge. <a href=\"#a2a2dde2-4921-49fd-889e-3dd65e520537-link\" aria-label=\"Zur Fu\u00dfnotenreferenz 4 navigieren\">\u21a9\ufe0e<\/a><\/li><\/ol><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Informationsschreiben \u00fcber das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Teil A \u2013 Allgemeine Informationen Abschnitt I. \u2013 Informationen \u00fcber die Bank und die angebotenen Finanzdienstleistungen Am 1. 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