Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Worin besteht der Austausch und mit welchen Staaten findet er statt?
Der automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) ist ein internationaler Standard mit dem Ziel, Transparenz über im Ausland gehaltene Vermögenswerte herzustellen und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Bis heute haben mehr als hundert Staaten, darunter auch die Schweiz, diesen Standard übernommen. Im vorliegenden Fall erfolgt der Austausch auf Jahresbasis nur mit Partnerstaaten, mit denen die Schweiz ein bilaterales Abkommen geschlossen hat.
- Aktualisiertes Verzeichnis der Partnerstaaten Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
- Erklärungen zum Ablauf des Austauschs: Automatischer internationaler Informationsaustausch (AIA)
Wer ist vom AIA betroffen?
Alle Kunden – natürliche und juristische Personen – sowie Personen, die Kontrolle über solche Einheiten ausüben, und die ihr (Haupt-)Steuerdomizil in einem Partnerstaat haben (d.h. einem Staat, mit dem die Schweiz ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch [AIA] gemäß dem Common Reporting Standard [CRS] abgeschlossen hat.)
- Nützliche Informationen in englischer Sprache für Kunden, die vom AIA betroffen sind: CRS Implementation and Assistance – Organisation for Economic Co-operation and Development
Welche Informationen werden ausgetauscht?
Personenbezogene Informationen:
- Vor- und Nachname / Firmenname
- Geburtsdatum (nur bei natürlichen Personen) und ggf. Geburtsort;
- Vollständige Adresse;
- Staat des steuerlichen Wohnsitzes bzw. des Steuerdomizils (alle);
- Steueridentifikationsnummer (TIN);
- Ausstellende Behörde/n der TIN;
- Art der Kontoinhaberschaft (nur für juristische Personen);
- Funktion der kontrollierenden Person (nur für juristische Personen)
Konto- bzw. Finanzinformationen:
- Berichtsnummern, Kontonummern;
- Name und Anschrift der Bank;
- IDI der Bank;
- Gesamtbruttoerträge aus Dividenden, Zinsen und sonstigen Finanzeinkünften, die dem Konto gutgeschrieben wurden;
- Gesamtbruttoerträge aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Finanzanlagen;
- Gesamtwert des Vermögens am Ende des jeweiligen Kalenderjahres bzw. zum Bilanzstichtag
(ohne Abzug von möglichen Verbindlichkeiten); - Etwaige Geldausschüttungen an Aktionäre/Begünstigte einer professionell verwalteten Investmentgesellschaft
(PMIE) (seitens des meldepflichtigen Finanzinstituts)
Welche Rechte hat der Kunde?
Nach dem AIAG (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Kunde die folgenden Rechte:
- Der Kunde kann gegenüber der Banca del Sempione SA einen Anspruch auf umfassenden Rechtsschutz gemäß des BDSG geltend machen. Im vorliegenden Fall kann er weitere Auskünfte darüber verlangen, welche Informationen über seine Person an die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) mitgeteilt wurden. Auf besondere Anfrage ist die Banca del Sempione SA verpflichtet, dem Kunden eine Kopie der Meldung an die ESTV auszuhändigen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die erfassten und weitergeleiteten Informationen von den für den Kunden steuerlich relevanten Informationen abweichen können. Der Kunde kann auch verlangen, dass eventuell unrichtige Daten in den Systemen der Banca del Sempione SA korrigiert werden.
- Gegenüber der ESTV kann der Kunde nur sein Recht auf Auskunft geltend machen und die Berichtigung unrichtiger Daten aufgrund von Übertragungsfehlern verlangen. Ist die Datenübertragung für den Kunden wegen fehlender rechtsstaatlicher Garantien mit unzumutbaren Nachteilen verbunden, werden zu seinen Gunsten Rechte nach Artikel 25a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren gewährt. Das Recht auf Einsichtnahme in die Akten gegenüber der ESTV wird hingegen nicht anerkannt. Die Sperrung der Übertragung von personenbezogenen Daten an die ESTV ist folglich ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Kunde weder die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übertragung von Informationen ins Ausland noch die Sperrung einer unzulässigen Übertagung bzw. die Vernichtung von Daten, die ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet wurden, verlangen.